LAG Bremen: Außerordentliche Kündigung - Einsichtnahme in Ermittlungsakte
Das ArbG entschied in seinem Urteil vom 3.4.2008 - 3 Sa 207/07 - wie folgt: Beantragt der Arbeitgeber frühzeitig Einsichtnahme in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft, so stellt der erstmalig gewährte Einblick regelmäßig einen sachgerechten zeitlichen Einschnitt dar, um zu entscheiden, ob hinreichende Verdachtsmomente für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung wegen des Verdachts einer Straftat vorliegen. Dies gilt auch, wenn sich aus den Akten keine neuen belastenden oder entlastenden Momente ergeben. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Abschluss der Ermittlungen abzuwarten.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1561-5 unter www.betriebs-berater.de