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Arbeitsrecht
04.07.2008
Arbeitsrecht
ArbG Hamburg: Kündigungserklärung auf einer Kopie

Das ArbG entschied in seinem Urteil vom 10.6.2008 - 21 Ca 563/07 -, dass das Schriftformerfordernis des § 623 BGB gewahrt ist, wenn eine Kündigung auf einer Kopie erklärt wird.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1505-3 unter www.betriebs-berater.de

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