ArbG Hamburg: Kündigungserklärung auf einer Kopie
Das ArbG entschied in seinem Urteil vom 10.6.2008 - 21 Ca 563/07 -, dass das Schriftformerfordernis des § 623 BGB gewahrt ist, wenn eine Kündigung auf einer Kopie erklärt wird.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1505-3 unter www.betriebs-berater.de