BAG: Kündigungsschutzklage und Auflösungsantrag
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 3.4.2008 - 2 AZR 720/06 - wie folgt: Nimmt der im Kündigungsschutzprozess in erster Instanz unterlegene Arbeitgeber die von ihm eingelegte Berufung in der Berufungsverhandlung zurück, so wird damit der vom Arbeitnehmer erstmals durch Anschlussberufung verfolgte Auflösungsantrag unzulässig.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1561-3 unter www.betriebs-berater.de