BAG: Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 10.3.2009 – 1 ABR 87/07 – wie folgt: Das Verlangen des Arbeitgebers nach der Abgabe inhaltlich standardisierter Erklärungen, in denen sich Arbeitnehmer zum Stillschweigen über bestimmte betriebliche Vorgänge verpflichten, unterliegt nicht in jedem Fall der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. (PM BAG vom 10.3.2009)