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Arbeitsrecht
13.03.2009
Arbeitsrecht
Bundesrat: Elektronischer Entgeltnachweis kommt

Die papiergebundenen Bescheinigungen des Arbeitgebers bei der Beantragung von Arbeitslosengeld I, Bundeserziehungsgeld undWohngeldwerden voraussichtlich ab dem Jahr 2012 durch einen elektronischen Entgeltnachweis ersetzt. Der Bundesrat hat am 6.3.2009 den Kompromiss des Vermittlungsausschusses bestätigt und dem Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (Elena-Verfahrensgesetz) endgültig zugestimmt. Damit kann mit den Vorbereitungen zur Einführung des elektronischen Entgeltnachweises noch in diesemJahrbegonnenwerden. (Quelle: PM BR vom 6.3.2009)

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