Das LAG entschied in seinem Urteil vom 21.7.2008 -10 Sa 555/08 - dass das Maßregelungsverbot (§ 612a BGB) nur für bereits eingestellte Arbeitnehmer gilt. Auf Stellenbewerber findet die Vorschrift dagegen keine Anwendung. In der Folge sind damit auch
EuGH, Urteil vom 23.9.2008 - C-427/06; BartschLeitsatz des BearbeitersAltersabstandsklauseln, die die vor Inkrafttreten des AGG vereinbart wurden und vorsehen, dass Versorgungsleistungen an hinterbliebene Ehegatten oder Lebenspartner reduziert werden,
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 18.6.2008 – 3 TaBV 12/08 – wie folgt: Konzerninterne Vertragsgestaltungen stellen ein rechtsmissbr äuchliches Umgehungsgeschäft dar, wenn sie dazu führen, dass die konzerninterne Entleiherin hierdurch im
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.7.2008 - 10 Sa 555/08 Leitsatz Schadenersatz nach § 612 a BGB kann nur im bestehenden Arbeitsverhältnis beansprucht werden. Auf Stellenbewerber findet § 612 a BGB keine Anwendung.§ 7 AGG, § 22 AGG, § 612a BGB
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 24.4.2008 – 8 AZR 268/07 – wie folgt: Wird der Arbeitnehmer in einer Namensliste zu einem Interessenausgleich aufgeführt, so wird vermutet, dass die Kündigung durch betriebliche Gründe nach § 1 Abs. 5 KSchG
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 20.3.2008 – 8 AZR 1022/06 – wie folgt: Bei der Unterrichtungspflicht nach § 613a Abs. 5 BGB handelt es sich um eine echte Rechtspflicht, deren Verletzung einen Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs. 1 BGB
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 24.7.2008 – 8 AZR 205/07 –, dass das Recht des Arbeitnehmers, dem Übergang seines Arbeitsverh ältnisses auf einen Betriebserwerber zu widersprechen (§ 613a Abs. 6 BGB) verwirken kann. Volltext des Urteils: //
LAG Hessen, Urteil vom 17.9.2008 - 9 SaGa 1442/08Leitsätze der Redaktion:Der Wechsel in die OT-Mitgliedschaft ist tarifrechtlich dem Verbandsaustritt gleichzusetzen. Damit besteht die Friedenspflicht nach einem Wechsel in die
Das LAG entschied in seinen Urteil vom 29.9.2008 - 5 Sa 967/08 -, dass Gewerkschaften zu sog. „Flashmob"-Aktionen (kurzer, scheinbar spontaner Menschenauflauf; hier: Kauf von Cent-Artikeln) zur Ergänzung laufender Streikmaßnahmen aufrufen dürfen. (PM
Gericht: Bundesarbeitsgericht Urteil verkündet am 13.03.2008 Aktenzeichen: 2 AZR 961/06 Rechtsgebiete: BGB Vorschriften: BGB § 626 Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. BUNDESARBEITSGERICHT Im Namen des
Gericht: Bundesarbeitsgericht Urteil verkündet am 02.07.2008 Aktenzeichen: 4 AZR 246/07 Rechtsgebiete: MTV Pro Seniore, BGB, TVG, ZPO Vorschriften: Manteltarifvertrag von 24. September 2004 zwischen der Pro Seniore Consulting und Conception für
Gericht: Bundesarbeitsgericht Urteil verkündet am 26.06.2008 Aktenzeichen: 2 AZR 264/07 Rechtsgebiete: KSchG Vorschriften: KSchG § 23 Abs. 1 Der Arbeitnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der in § 23 Abs. 1 KSchG
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...