BAG: Gleichbehandlungsgrundsatz bei betrieblicher Altersversorgung
Das BAG entschied in seinemUrteil vom19.8.2008 – 3 AZR 194/07 – wie folgt: Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet esdemArbeitgeber nicht, einzelne Mitglieder einer grundsätzlich begünstigten Gruppe von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung auszunehmen. Will der Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer aus dem Kreise der Begünstigten herausnehmen, so muss er in einer allgemeinen Ordnung die Voraussetzungen festlegen, nach denen sich die Entscheidung richten soll. Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-325-1 unterwww.betriebs-berater.de