LAG Nürnberg: Wählbarkeit eines Arbeitnehmervertreters
Das LAG entschied in seinem Beschluss vom 16.12.2008 – 7 TaBV 75/07 – wie folgt: Die Frage, auf welchen Zeitpunkt abzustellen ist, wenn es um die Wählbarkeit eines Arbeitnehmervertreters in den Aufsichtsrat geht, den der Wahl oder den des Amtsantritts, ist nicht höchstrichterlich entschieden. Ein Beschlussverfahren, das von Arbeitnehmern eingeleitet wird, die nach der Wahl in die Freistellungsphase der Altersteilzeit gehen werden, ist deshalb nicht aussichtslos. Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2009-325-2 unterwww.betriebs-berater.de