LAG Köln: Zulässige Zillmerung bei Entgeltumwandlung
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 13.8.2008 – 7 Sa 454/08 –, dass die Zillmerung von Lebensversicherungsverträgen, die im Rahmen einer Entgeltumwandlungsvereinbarung nach dem BetrAVG eingesetzt werden, zulässig ist. Damit widerspricht es der Auffassung des LAG München vom 15.3.2007 – 4 Sa 1152/06. Es wurde Revision (3 AZR 17/09) eingelegt. Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-269-1 unterwww.betriebs-berater.de