LAG Nürnberg: Einzelvertragliche Bezugnahme auf Haustarifverträge
Das LAGentschiedinseinemUrteil vom12.11.2008 – 4 Sa 760/08 –wie folgt:Durcheine imBereich des öffentlichen Dienstes gebräuchliche allgemeine Bezugnahmeklausel auf die jeweiligen Verbandstarifverträge wird auch auf die von derselben Gewerkschaft mit einem ehemaligen Verbandsmitglied abgeschlossenen Haustarifverträge verwiesen, wenn nach dem Inhalt der Bezugnahmeklausel auf dasArbeitsverhältnis „außerdemdie fürden Arbeitgeber jeweils geltenden sonstigen einschlägigen Tarifverträge Anwendung finden sollen“. Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-325-3 unterwww.betriebs-berater.de