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Arbeitsrecht
06.02.2009
Arbeitsrecht
: Neuregelungen zur Kurzarbeit

Am 27.1.2009 hat das Bundeskabinett u. a. den Neuregelungen zur Kurzarbeit zugestimmt. Mit einem umfassenden Maßnahmepaket werden die Unternehmen dabei unterstützt, zu qualifizieren statt zu entlassen. Kurzarbeit wird für alle Unternehmen und Beschäftigten attraktiver und unbürokratischer ausgestaltet. Dies geschieht durch eine Erleichterung der Voraussetzungen und Vereinfachung der Antragstellung. Vgl. dazu den Aufsatz von Cohnen/Röger in BB 2009, 46.

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