Gericht: Bundesarbeitsgericht Urteil verkündet am 20.02.2008 Aktenzeichen: 7 AZR 950/06 Rechtsgebiete: TzBfG, BAT Vorschriften: TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BAT § 2 SR 2y Nr. 1 Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung
Gericht: Bundesarbeitsgericht Urteil verkündet am 07.05.2008 Aktenzeichen: 4 AZR 229/07 Rechtsgebiete: TV für studentische Hilfskräfte II, TV über eine Zuwendung für Angestellte, TV vom 31. Januar 2003 zur Änderung der Zuwendungstarifverträge
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 17.6.2008 - 1 ABR 37/07 – wie folgt: Eine nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Umgruppierung liegt auch vor, wenn der Arbeitgeber die Beurteilung vornimmt, ein Arbeitnehmer sei auf Grund
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 12.8.2008 – 9 AZR 1117/06 – wie folgt: Arbeitnehmer haben nach § 5 Abs. 1 ArbSchG i. V. m. § 618 Abs. 1 BGB Anspruch auf eine Beurteilung der mit ihrer Beschäftigung verbundenen Gefährdung. § 5 Abs. 1 ArbSchG
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 7.5.2008 – 4 AZR 229/07 – wie folgt: Bei einem mehrgliedrigen Tarifvertrag, d.h. mehrere Tarifvertragsparteien auf Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberseite, ist i. d. R. davon auszugehen, dass es sich um mehrere
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 16.9.2008 – 9 AZR 781/07 – wie folgt: Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer haben nach § 9 TzBfG einen Anspruch auf Verlängerung ihrer Arbeitszeit auf einem „entsprechenden“ freien Arbeitsplatz, wenn sich keine
Das LAG entschied in seinem Beschluss vom 9.7.2008 – 17 TaBV 607/08 – wie folgt: Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat nach § 40 Abs. 2 BetrVG für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung in erforderlichem Umfang Informations-
Das BAG veröffentlichte seine Terminvorschau für das 4. Quartal 2008 und die dazugehörige Übersicht über die anhängigen Verfahren. Diese finden Sie unter http://www.betriebs-berater.de: // BB-ONLINE BBL2008-2066-4 (PM BAG vom 2.9.2008)
BAG, Urteil vom 20.3.2008 - 8 AZR 1016/06Orientierungssätze:1. Nur eine ordnungsgemäße Unterrichtung setzt die Widerspruchsfrist in Gang.2. Die Unterrichtung ist nicht ordnungsgemäß, wenn eine Darstellung der begrenzten gesamtschuldnerischen
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...