Das BAG entschied in seinem Urteil vom 10.4.2008 - 6 AZR 368/07 - wie folgt: Werden vom Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines einzelkaufmännisch tätigen Schuldners die unmittelbar für die selbständige
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 20.2.2008 - 7 AZR 786/06 - wie folgt: Eine Verlängerung i. S. d. § 14 Abs. 2 S.1 2. Hs. TzBfG liegt nicht vor, wenn im Ausgangsvertrag ein ordentliches Kündigungsrecht vereinbart wird, das in dem nachfolgend
BAG, Beschluss vom 19.2.2008 - 1 ABR 84/06SachverhaltA. Die Beteiligten streiten über Auskunftsansprüche. Die Arbeitgeberin betreibt einen ambulanten Pflegedienst. Der Antragsteller ist der bei ihr gebildete siebenköpfige Betriebsrat. Die
Das BAG entwickelte in seinem Urteil vom 24.4.2008 - 8 AZR 347/07 - seine Rechtsprechung wie folgt fort: Der Arbeitnehmer wird in seinem Persönlichkeitsrecht durch eine Kündigung nur dann verletzt, wenn diese den Arbeitnehmer über den bloßen
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 9.7.2008 - 5 AZR 810/07 - wie folgt: Nach § 615 BGB kann der Arbeitnehmer die vereinbarte Vergütung auch dann verlangen, wenn die Arbeit ausfällt und der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt. Zur
Das ArbG entschied in seinem Urteil vom 3.4.2008 - 3 Sa 207/07 - wie folgt: Beantragt der Arbeitgeber frühzeitig Einsichtnahme in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft, so stellt der erstmalig gewährte Einblick regelmäßig einen sachgerechten
LAG Bremen, Urteil vom 3.4.2008 - 3 Sa 207/07SachverhaltDie Parteien streiten in zweiter Instanz noch über den Zeitpunkt der Beendigung des zwischen ihnen bestehenden Arbeitsverhältnisses.Die am ... geborene Klägerin war auf Grund Arbeitsvertrages
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln Beschluss verkündet am 03.03.2008 Aktenzeichen: 14 TaBV 83/07 Rechtsgebiete: BetrVG Vorschriften: BetrVG § 50 Abs. 2 Voraussetzung für einen wirksamen Betriebsratsbeschluss ist, dass dieser in formeller
Gericht: Bundesarbeitsgericht Urteil verkündet am 03.04.2008 Aktenzeichen: 2 AZR 720/06 Rechtsgebiete: KSchG Vorschriften: KSchG § 9 Nimmt der im Kündigungsschutzprozess in erster Instanz unterlegene Arbeitgeber die von ihm eingelegte Berufung
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...