BAG: Personalabbau im öffentlichen Dienst
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 30.10.2008 – 6 AZR 738/07 – wie folgt: Ein Personalabbau im öffentlichen Dienst i. S. v. § 4 Abs. 1 TV Soziale Absicherung liegt jedenfalls dann vor, wenn eine Mehrzahl von Arbeitnehmern aus betriebsbedingten Gründen auf Grund von Arbeitgeberkündigungen oder Auflösungsvereinbarungen aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-381-1 unterwww.betriebs-berater.de