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Arbeitsrecht
16.02.2009
Arbeitsrecht
EuGH: Betriebsübergang bei fehlender Selbstständigkeit

Der EuGH entschied in seinem Urteil vom 12.2.2009 – C-466/07 – wie folgt: Art. 1 Abs. 1 Buchst. a und b der RL 2001/ 23/EG vom 12.3.2001 zur Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Betriebsübergang findet auch dann Anwendung, wenn der übertragene Unternehmens- oder Betriebsteil seine organisatorische Selbstständigkeit nicht bewahrt. Voraussetzung ist, dass die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten wird und sie es dem Erwerber erlaubt, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen. (PM EuGH vom 12.2.2009)

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