EuGH, Urteil vom 20.1.2009 - In den verbundenen Rechtssachen C‑350/06 und C‑520/06 Gerhard Schultz-Hoff (C‑350/06) gegen Deutsche Rentenversicherung Bund und Stringer u. a. (C‑520/06) gegen Her Majesty's Revenue and CustomsLeitsätze1. Art. 7 Abs. 1
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 14.1.2009 – 3 AZR 529/07 – wie folgt: Ist die Versorgungszusage vor dem 1.1.2001 erteilt worden, so hat der versorgungsberechtigte Arbeitnehmer nach § 30f Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 BetrAVG in der bis zum 31.12.2008
Das BAG entschied in seinemUrteil vom14.1.2009 – 3 AZR 20/07 –wie folgt: Der Dritte Senat des BAG hat entschieden, dass Überlebende einer eingetragenen Lebenspartnerschaft aus Gründen der Gleichbehandlung einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben
Der EuGH entschied in den beiden verbunden Rechtssachen „Schultz-Hoff“ (C-350/06) und „Stringer u. a.“ (C-520/06) wie folgt: Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bei Ablauf des Bezugszeitraums und/oder eines im nationalen Recht festgelegten
Das LAG entschied in seinem Beschluss vom 8.12.2008 – 2 Ta 187/08 – wie folgt: Die Vorschriften der §§ 129 ff. InsO haben eine vergleichbare Auswirkung wie Haftungsnormen, weil anstelle des ursprünglich Verpflichteten (Arbeitgeber) ein Dritter
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 27.8.2008 – 4 Sa 36/08 – wie folgt: Es liegt kein Betriebsübergang auf den neuen Betreiber einer Werkskantine vor, wenn dieser nicht mehr selbst vor Ort Speisen frisch zubereitet und keine Köche mehr einsetzt,
Sächsisches LAG, Urteil vom 1.10.2008 - 3 Sa 298/08Leitsätze (des Kommentators)1. Auch bei einer verhaltensbedingten Kündigung wegen Schlechtleistung ist eine negative Zukunftsprognose erforderlich.2. Hat eine wegen zu zahlreicher Arbeitsfehler
LAG Nürnberg, Beschluss vom 8.12.2008 - 2 Ta 187/08SachverhaltI. Der Beklagte Insolvenzverwalter fordert vom Kläger Rückzahlung der vom Schuldner vor Insolvenzeröffnung geleisteter Vergütungszahlungen wegen Anfechtbarkeit der Erfüllungshandlung (§§
BAG, Urteil vom 28.8.2008 - 2 AZR 279/07SachverhaltDie Parteien streiten - ua. - über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung. Die Klägerin war seit dem 1. Mai 1995 auf der Basis des mit dem „M e.V. L" abgeschlossenen „Dienstvertrages" als
BAG, Urteil vom 5.11.2008 - 5 AZR 56/08SachverhaltDie Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, für die an Samstagen geleistete Arbeit tarifliche Zuschläge zu zahlen. Die Klägerinnen sind bei der Beklagten angestellt. Auf die
BAG, Urteil vom 27.8.2008 - 4 AZR 485/07SachverhaltDie Parteien streiten über Ansprüche auf eine Zuwendung und Urlaubsgeld sowie in diesem Zusammenhang über die Geltung tarifvertraglicher Regelungen. Die Klägerin ist seit dem 1. Mai 2005 mit der
Gericht: Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil verkündet am 27.08.2008 Aktenzeichen: 4 Sa 36/08 Rechtsgebiete: BGB Vorschriften: BGB § 613a Es liegt kein Betriebsübergang auf den neuen Betreiber einer Werkskantine vor, wenn dieser nicht mehr
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 28.8.2008 – 2 AZR 279/07 – wie folgt: Eine ungenaue oder erkennbar falsche Parteibezeichnung ist unschädlich und kann jederzeit von Amts wegen richtig gestellt werden. Für eine Auslegung, der Arbeitnehmer wolle
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 5.11.2008 – 5 AZR 56/08 – wie folgt: Geschäftsstellen im Zeitungsverlagsgewerbe sind die Orte, an denen die Mitarbeiter im persönlichen Kundenkontakt Verkaufs- und Beratungstätigkeit ausführen, insbesondere
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 27.8.2008 – 4 AZR 485/07 – wie folgt: Die Praxis der Tarifparteien kann jedenfalls dann Anhaltspunkte für ihren tatsächlichen Willen beim vorherigen Abschluss einer Tarifvereinbarung enthalten und somit für die
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 26.6.2008, 2 AZR 147/07Außerordentliche Änderungskündigung mit notwendiger AuslauffristTenorDie Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 5. Januar 2007 - 9 Sa 1148/06 - wird auf
BUNDESGERICHTSHOFIM NAMEN DES VOLKESURTEIL2 StR 587/07vom29. August 2008Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: jaStGB §§ 266, 299 a.F.; IntBestG Art. 2 § 1 Nr. 2a) Schon das Entziehen und Vorenthalten erheblicher Vermögenswerte unter
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...