LAG Berlin-Brandenburg: Kein Nachweis geschlechtsspezifischer Benachteiligung durch Statistik
Das LAG wies mit seinem Urteil vom 12.2.2009 – 2 Sa 2070/08 – die Klage einer Beschäftigten bei Sony BMG auf Schadensersatz wegen geschlechtsspezifischer Benachteiligung bei einer Beförderungsentscheidung ab. Bloße Statistiken über die Geschlechtsverteilung in der Gesamtbelegschaft reichten für die Beurteilung der Besetzung von Führungspositionen insoweit nicht aus. (PM LAG Berlin-Brandenburg vom 12.2.2009)