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Arbeitsrecht
25.02.2009
Arbeitsrecht
BAG: Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 24.9. 2008 – 6 AZR 657/07 – wie folgt: Vollzeit- und Teilzeitkräfte werden ungleich vergütet, wenn für jeweils die gleiche Stundenzahl nicht die gleiche Gesamtvergütung gezahlt wird. Verstoßen Vereinbarungen gegen das Verbot der Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit aus § 4 Abs. 1 TzBfG, sind leistungsgewährende Vertragsbestimmungen auf diejenigen Personen zu erstrecken, die entgegen dem Gebot der Gleichbehandlung von der Gewährung tariflicher Leistungen – auch teilweise – ausgeschlossen wurden. Diese Rechtsfolge ergibt sich aus § 134 BGB i. V. m. § 612 Abs. 2 BGB und nicht unmittelbar aus § 4 Abs. 1 TzBfG.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-493-1 unter www.betriebs-berater.de

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