LAG Düsseldorf: Anwendung von EU-Recht auf das Bundesurlaubsgesetz
Das LAG hat in seinem Urteil vom 2.2.2009 – 12 Sa 486/06 – im Anschluss an die Entscheidung des EuGH vom 20.1.2009 – C-350/06 – das Bundesurlaubsgesetz richtlinienkonform ausgelegt und eine EG-Richtlinie unmittelbar angewendet. Danach erfasst die EG-Richtline allerdings nicht tariflichen oder vertraglichen Mehrurlaub, was im vorliegenden Fall wegen einer Sonderregelung im Tarifvertrag zur Folge hatte, dass die zwei Wochen Mehrurlaub für 2004 verfallen waren, wohingegen der Mehrurlaub für 2005 voll entstanden und abzugelten war. Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-437-1 unterwww.betriebs-berater.de