BAG: Widerspruch gegen BÜ
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.2.2009 – 8 AZR 176/08 – wie folgt: Der widersprechende Arbeitnehmer verfolgt keine unzulässigen Ziele, wenn es ihm nicht ausschließlich darum geht, den Arbeitgeberwechsel zu verhindern, sondern wenn er mit dem Betriebserwerber über den Abschluss eines Arbeitsvertrages zu günstigeren Bedingungen verhandelt.
(Quelle: PM BAG vom 19.2.2009)