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Arbeitsrecht
26.02.2009
Arbeitsrecht
BAG: Gleichbehandlung bei Teilzeitvergütung

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 22.10. 2008 – 10 AZR 734/07 wie folgt: § 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG verbietet bei der Zahlung des Arbeitsentgelts oder bei der Gewährung einer anderen teilbaren geldwerten Leistung eine Abweichung vom Pro-rata-temporis-Grundsatz zum Nachteil des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers, ohne dass dafür ein sachlicher Grund vorliegt. Teilzeitarbeit darf deshalb grundsätzlich nur quantitativ, nicht aber qualitativ anders abgegolten werden als Vollzeitarbeit.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-493-2 unter www.betriebs-berater.de

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