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Arbeitsrecht
27.01.2009
Arbeitsrecht
BAG: Ehrenamtlicher Richter – keine Zeitgutschrift während der Gleitzeit

Das BAG entschied in seinemUrteil vom22.1.2009 – 6 AZR 78/08 – wie folgt: § 29 TVöD verpflichtet die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes im Zuständigkeitsbereich der Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) nicht dazu, Arbeitnehmern, die ihr Amt als ehrenamtliche Richter zu einer Zeit ausüben, in der sie nach einem für das Arbeitsverhältnis geltenden flexiblen Arbeitszeitmodell Gleitzeit in Anspruch nehmen können, eine Zeitgutschrift zu gewähren. (PM BAG vom 22.1.2009)

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