BAG: Fallgruppenübergreifender Bewährungsaufstieg
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 25.2.2009 – 4 AZR 19/08 – wie folgt: Begehrt ein technischer Angestellter eine höhere Vergütung, die nach dem tariflichen Tätigkeitsmerkmal die achtjährige Bewährung in einer bestimmten Fallgruppe der einschlägigen Vergütungsgruppe (VergGr.) voraussetzt, können Bewährungszeiten in einer anderen Fallgruppe derselben VergGr. nur dann angerechnet werden, wenn dies im Tarifvertrag ausdrücklich so vorgesehen ist.
(Quelle: PM BAG vom 25.2.2009)