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Arbeitsrecht
04.03.2009
Arbeitsrecht
BAG: Befristung

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 16.10.2008 – 7 AZR 360/07 – wie folgt: Ein sachlicher Grundfür die Befristung eines Arbeitsvertrags liegt nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG vor, wenn der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird. Die für die Vergütung des befristet eingestellten Arbeitnehmers verfügbaren Haushaltsmittel müssen für eine Aufgabe von nur vorübergehenderDauer vorgesehen sein.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-549-2
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