BAG: Sonderkündigungsschutz für Abfallbeauftragten
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 26.3.2009 – 2 AZR 633/07 – wie folgt: Hat der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer zum Betriebsbeauftragten für Abfall bestellt, so ist die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses unzulässig. Das Arbeitsverhältnis kann nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden. (PM BAG vom 26.3.2009)