LAG Schleswig-Holstein: Sozialauswahl bei Pflegekindern
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 17.12. 2008 – 3 Sa 290/08 – wie folgt: Die Unterhaltspflichten, die der Arbeitgeber gem. § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers berücksichtigen muss, erfassen auch in den Haushalt aufgenommene, auf der Lohnsteuerkarte eingetragene Pflegekinder, für die ein Pflegeelternteil zum Vormund bestellt und für die insoweit eine Dauerpflegschaft einger äumt wurde. Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-661-2 unterwww.betriebs-berater.de