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Arbeitsrecht
24.03.2009
Arbeitsrecht
BAG: Verzicht auf Lohnansprüche bei Betriebsübergang

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.3.2009 – 8 AZR 722/07 – wie folgt: Ein Erlassvertrag, mit dem die Parteien eines Arbeitsverhältnisses den Verzicht auf rückständige Vergütung für den Fall vereinbaren, dass es zu einem Übergang des Betriebs auf einen Dritten kommt, verstößt gegen zwingendes Gesetzesrecht und ist unwirksam. Bei einem Betriebsübergang schreibt § 613a Abs. 1 S. 1 BGB zwingend vor, dass der Betriebserwerber in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen eintritt. (PM BAG vom 19.3.2009)

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