BAG: Betriebserwerb in der Insolvenz
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 30.10.2008 – 8 AZR 54/07 – wie folgt: Wird der Betrieb aus der Insolvenz erworben, so haftet der Erwerber nur für das Entgelt, das spiegelbildlich für die Vorleistung geschuldet wird, welche der ArbeitnehmerwährenddernachInsolvenzeröffnung noch andauernden Arbeitsphase erbringt. Ist die Arbeitsphase vor Insolvenzeröffnung abgeschlossen, haftetderErwerberdemnachnichtfür dierestlichen Vergütungsansprüche des Altersteilzeit- Arbeitnehmers während der Freistellungsphase. Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-773-1 unter www.betriebs-berater.de