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Arbeitsrecht
03.04.2009
Arbeitsrecht
BAG: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 14.1.2009 – 5 AZR 89/08 – wie folgt: Die gesetzliche Entgeltfortzahlung wegen Krankheit an Sonn- und Feiertagen schließt die entsprechenden Zuschläge mit ein. Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-773-3 unter www.betriebs-berater.de

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