BAG: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 14.1.2009 – 5 AZR 89/08 – wie folgt: Die gesetzliche Entgeltfortzahlung wegen Krankheit an Sonn- und Feiertagen schließt die entsprechenden Zuschläge mit ein. Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-773-3 unter www.betriebs-berater.de