BAG: Gleichbehandlung – gesetzliche Überleitung eines Arbeitsverhältnisses
Das BAG entschied in seinemUrteil vom19.3.2009 – 8 AZR 689/07 – wie folgt: Der Senat hat seine Rechtsprechung vom18.12.2008 – 8 AZR 660/07 – bestätigt, dass durch Landesgesetze Rechtsträger des öffentlichen Dienstes umstrukturiert werden könnenundsolcheGesetzeauchvorsehenkönnen, dass die Arbeitsverhältnisse der in den umstrukturierten Bereichen Beschäftigten auf einen neuen Rechtsträger übergeleitet werden, ohne den Arbeitnehmern ein Recht zum Widerspruch gegen den Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse einzuräumen. Wird nur sog. wissenschaftliches Personal von einer solchen Überleitung betroffen, verstößt der öffentliche Arbeitgeber gegen den arbeitsrechtlichenGleichbehandlungsgrundsatz, wenner einen Arbeitnehmer, der nach der gesetzlichen Regelung keine wissenschaftlichen Tätigkeiten ausübt, überleitet, Arbeitnehmer mit vergleichbaren Tätigkeiten jedoch als wissenschaftliche Beschäftigte betrachtet und demzufolge nicht überleitet. (PM BAG vom 19.3.2009)