BAG: Keine Altersgrenze für Flugbegleiter
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 16.10.2008 – 7 AZR 253/07 (A) – wie folgt: Die Altersgrenze von 60 Jahren für das Kabinenpersonal in § 19 Abs. 2 S. 3 des MTV Nr. 1 für das Kabinenpersonal der Deutschen Lufthansa AG ist wegen Fehlens eines sie rechtfertigendenSachgrundsunwirksam. Altersgrenzen, die eine Beendigung des ArbeitsverhältnisseszueinemZeitpunktvorsehen, in dem der Arbeitnehmer noch keine Altersrente beziehen kann, können die Befristung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen,wenn das Erreichen eines bestimmten Lebensalters wegen der vom Arbeitnehmer ausgeübtenTätigkeit zu einer GefährdungwichtigerRechtsgüter führenkann. Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-773-2 unter www.betriebs-berater.de