BAG: Zur Zulässigkeit „einfacher Differenzierungsklauseln“
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 18.3.2009 – 4 AZR 64/08 – wie folgt: Einfache Differenzierungsklauseln, welche die Gewerkschaftszugehörigkeit des Arbeitnehmers zwar zur Voraussetzung für einen bestimmten materiellen Anspruch machen, die aber keine rechtlichen Schranken dafür aufstellen, dass der Arbeitgeber auf individualvertraglicher Ebene die tariflich vorgesehene Ungleichbehandlung beseitigt, können rechtswirksam sein. (PM BAG vom 18.3.2009)