BAG: Urlaubsabgeltung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
Das BAG entschied in seinemUrteil vom2 4.3.2009 – 9 AZR 983/07 – wie folgt: Art. 7 Abs. 2 der RiLi 2003/88/EG steht nach der Entscheidung des EuGH in der Sache Schultz-Hoff vom 20.1.2009 (C-350/06 und C-520/06, BB 2009, 504 mit Komm. von Schmidt) einzelstaatlichen Rechtsvorschriften entgegen, nach denen Arbeitnehmern, diewegen Krankheit den Jahresurlaub nicht in Anspruch nehmen können, am Ende des Arbeitsverhältnisses keine „finanzielle Vergütung“ gezahlt wird. Nationale Rechtsvorschriften dürfen diese Ansprüche nicht untergehen lassen. Vertrauensschutz scheidet seit dem Vorabentscheidungsersuchen des LAG Düsseldorf aus. (PM BAG vom 24.3.2009)