BAG: Trennung zwischen tarifgebundenen und nichttarifgebundenen Mitgliedern
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 22.4.2009 – 4 AZR 111/08 – wie folgt: Sieht ein Arbeitgeberverband eine Mitgliedschaft mit und eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung vor, muss durch die Satzung gewährleistet sein, dass nicht tarifgebundene Mitglieder keinen maßgebenden Einfluss auf tarifpolitische Entscheidungen haben können. Dazu gehört auch, dass nur die tarifgebundenen Mitglieder über die Verwendung des Arbeitskampffonds des Verbands entscheiden können. (Quelle: PMBAGvom 22.4.2009)