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Arbeitsrecht
07.05.2009
Arbeitsrecht
LAG München: Zugangsvoraussetzungen einer Kündigung

Das LAG entschied in seinem Urteil vom 18.3.2009 – 11 Sa 912/08 – wie folgt: Die Zugangsvoraussetzungen eines Kündigungsschreibens sind unter Anwesenden bereits dann erfüllt, wenn dem Kündigungsempfänger dieses nur zum Lesen übergeben wurde und er ausreichend Zeit hatte, sich das Schreiben durchzulesen. Nicht erforderlich ist, dass ihm das Schreiben zum dauerhaften Verbleib überlassen wurde. Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-1069-3 unter www.betriebs-berater.de

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