LAG Baden-Württemberg: Herabstufung einer Führungskraft bei der Daimler AG
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 20.4.2009 – 4 Sa 4/09 – wie folgt: Die Versetzung des Klägers von einer Stelle der Ebene 4 auf eine Sachbearbeiterstelle ist unwirksam. Bei der Daimler AG gibt es unterhalb der Vorstandsebene regelmäßig vier Führungsebenen. Im Juli 2006 schloss die Daimler AG mit dem Konzernbetriebsrat einen Interessenausgleich über die Struktur und die personelle Umsetzung des „Neuen Management Modells“ ab. Daraus hat der Kläger einen Anspruch auf Beschäftigung auf einer Stelle, die der Wertigkeit der Ebene 4 und deren Vergütungsmerkmale (auch PKW-Nutzung) entspricht. (PM VDAAvom 27.4.2009)