Hessisches LAG: Bewertung der Privatnutzung eines Firmenwagens
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 15.10.2008 – 6 Sa 1025/07 – wie folgt: Bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens ist das in Geld gezahlte Einkommen mit dem geldwerten Vorteil der Privatnutzung des vom Arbeitgeber unentgeltlich zur Verfügung gestellten Firmenfahrzeugs zusammenzurechnen. Die Privatnutzung eines Firmenwagens stellt keinen unpfändbaren Bezug im Sinne von § 850a ZPO dar. Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-1069-2 unter www.betriebs-berater.de