BAG , Urteil vom 19.01.2010 - Aktenzeichen 3 AZR 660/09 (Vorinstanz: LAG Köln vom 24.07.2009 - Aktenzeichen 4 Sa 1093/08; ) (Vorinstanz: ArbG Köln vom 13.06.2008 - Aktenzeichen 5 Ca 617/07; ) Amtliche Normenkette: Einigungsvertrag Anlage I Kap.
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 22.4.2010 – 6 AZR 962/08 – wie folgt: Im Vergütungssystem des BAT war bei Ausübung bestimmter Tätigkeiten nach Erfüllung der erforderlichen Bewährungszeit der Aufstieg des Angestellten in eine höhere
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 22.4.2010 – 6 AZR 966/08 – wie folgt: Entgeltbestandteile vorgesehen. Alleinerziehende erhielten sowohl den familienstandsbezogenen Ortszuschlag der Stufe 2 als auch den kinderbezogenen Ortszuschlag der Stufe 3,
Das BMF hat die Broschüre „Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2009" veröffentlicht. Sie beleuchtet verschiedene Seiten der Besteuerung in ausgewählten Ländern (von der Unternehmensbesteuerung über die Einkommensbesteuerung bis hin
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 21.4.2010 – 4 AZR 755/08 – wie folgt: Eine Feststellungsklage, die lediglich einzelne Elemente eines zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnisses zum Inhalt hat, ist dann unzulässig, wenn durch eine
Die Kurzarbeitsregelung als Instrument gegen Entlassungen in der Wirtschaftskrise soll noch einmal verlängert werden, und zwar über das Jahresende 2010 hinaus. Dies sieht ein sich derzeit in der Abstimmung befindlicher Gesetzesentwurf. Nach dieser
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 21.4.2010 – 10 AZR 288/09 – wie folgt: Nach § 74a Abs. 1 S. 1 HGB ist ein Wettbewerbsverbot insoweit unverbindlich, als es nicht dem Schutz eines berechtigten geschäftlichen Interesses des Arbeitgebers dient.
LAG Düsseldorf , Beschluss vom 17.02.2010 - Aktenzeichen 12 Sa 1311/07 (Vorinstanz: ArbG Mönchengladbach - Aktenzeichen 7 Ca 84/07; ) Amtliche Leitsätze: 1. Die nach der Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19.01.2010 -
ArbG Berlin , Urteil vom 27.01.2010 - Aktenzeichen 55 Ca 9120/09 Amtliche Leitsätze: 1. Wird eine Arbeitnehmerin durch ihren Arbeitgeber deswegen benachteiligt, weil sie eine heterosexuelle Beziehung zu einem Arbeitskollegen derselben Abteilung
Das ArbG entschied in seinem Urteil vom 15.4.2010 – 17 Ca 8907/09 – wie folgt: Die Bezeichnung „Ossi“ könne zwar diskriminierend gemeint sein und/oder so empfunden werden, sie erfülle jedoch nicht das Merkmal der ethnischen Herkunft im Sinne des AGG.
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 17.12.2009 – 25 Sa 1571/09 – wie folgt: Stellt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Quittung aus, dass er die dem Arbeitnehmer bei Beginn des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel
Das ArbG entschied in seinem Urteil vom 3.9.2008 – 55 Ca 6593/08 – wie folgt: Die Geltendmachung des Sonderkündigungsschutzes als anerkannter Schwerbehinderter kann im Kündigungsschutzprozess eine unzulässige Rechtsausübung darstellen. Dies wird
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 9.12.2009 – 7 ABR 38/08 – wie folgt: Nach § 18 Abs. 2 BetrVG kann die Betriebsratsfähigkeit einer betriebsverfassungsrechtlichen Organisationseinheit gesondert gerichtlich festgestelltwerden. Betrieb
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 17.11.2009 – 9 AZR 765/08 – wie folgt: Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen dürfen,
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 20.5.2009 – wie folgt: Der Termin 1 ABR 101/09 zur Anhörung in dem Verfahren zur Klärung der Tariffähigkeit der „Gewerkschaft der Neuen Briefund Zustelldienste“ (GNBZ) vom20.4.2010 ist aufgehoben worden,
Ein Gesetzesentwurf von Sabine Leutheusser- Schnarrenberger will dafür sorgen, dass künftig bei überlangen Gerichtsverfahren ein Entschädigungsanspruch besteht, der bei einer Verletzung des Rechts auf angemessene Verfahrensdauer dem Betroffenen die
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...