Das LAG entschied in seinem Urteil vom23.2.2010 – 19 Sa 2358/09 – wie folgt: Die Regelung in der Satzung einer Unterstützungskasse, wonach die Hinterbliebenenversorgung (Witwenrente), die mit einem eigenen Anspruch der hinterbliebenen Arbeitnehmerin
Das BAG entschied in seinemUrteil vom22.4.2010 – 6 AZR 828/08 – wie folgt: Von dem Mitwirkungsverfahren nach Art. 77 Abs. 1, Art. 72 Abs. 1 BayPVG kann nach der Bestimmung in Art. 78 Abs. 1 Buchst. a BayPVG vor Ausspruch einerWartezeitkündigung nur
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.1.2010 – 9 AZR 246/09 – wie folgt: Tarifvertragsparteien dürfen bei einem gemischten System von Urlaubs- und Freischichttagen auf die Zeiteinheit von Kalendertagen abstellen, um die Gesamtdauer der
Das BAG entschied in seinemUrteil vom23.3.2010 – 1 AZR 981/08 – wie folgt: Ein von einer Betriebsänderung betroffener Arbeitnehmer hat nur Anspruch auf Leistungen aus einem Sozialplan, der infolge dieser Betriebsänderung abgeschlossen wurde. Wird zu
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.1.2010 – 3 AZR 42/08 – wie folgt: Eine Versorgungszusage ist nur dann „aus Anlass“ eines Arbeitsverhältnisses oder Beschäftigungsverhältnisses i. S. d. § 17 Abs. 1 S. 2 BetrAVG erteilt, wenn zwischen ihr und
Das BAG entschied in seinemUrteil vom16.3.2010 – 3 AZR 594/09 – wie folgt: Betriebliche Altersversorgung, für die der Pensionssicherungsverein als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung im Sicherungsfall einzustehenhat, sind nur Leistungen, mit
Reinecke wurde 1991 zum Richter am BAG berufen. Er gehörte zunächst dem 5. Senat an und leitete seit 1999 den 3. Senat, in dem er maßgeblich die Entwicklung des Betriebsrentenrechts prägte. Er war in dieser Funktion auch dem Verlag Recht und
BAG , Urteil vom 22.12.2009 - Aktenzeichen 3 AZR 136/08 (Vorinstanz: LAG München vom 19.12.2007 - Aktenzeichen 9 Sa 473/07; ) (Vorinstanz: ArbG Regensburg vom 02.04.2007 - Aktenzeichen 3 Ca 3131/05; ) Redaktionelle Leitsätze: 1. a) Eine Gesamtzusage
BAG, Beschluss vom 29.7.2009 - 7 ABR 27/08LeitsatzEin Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BetrVG kann von einer tarifzuständigen und im Betrieb vertretenen Gewerkschaft ohne Beteiligung von anderen gleichfalls tarifzuständigen Gewerkschaften
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.5.2010 - 6 A 10320/10.OVGSachverhaltDie Kläger begehren die Feststellung, dass der Klägerin im Falle des Todes des Klägers grundsätzlich ein Anspruch auf Witwenrente zusteht.Der am 11. August 1939 geborene Kläger
LAG Berlin-Brandenburg , Urteil vom 23.02.2010 - Aktenzeichen 19 Sa 2358/09 (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 08.09.2009 - Aktenzeichen 38 Ca 13102/09; ) Amtliche Leitsätze: 1. Die Regelung in der Satzung einer Unterstützungskasse, wonach die
BAG , Urteil vom 22.04.2010 - Aktenzeichen 6 AZR 828/08 (Vorinstanz: LAG Nürnberg vom 09.09.2008 - Aktenzeichen 2 Sa 83/07; ) (Vorinstanz: ArbG Nürnberg vom 12.10.2006 - Aktenzeichen 15 Ca 2257/06; ) Amtliche Normenkette: BayPVG (i.d.F. der
BAG , Urteil vom 19.01.2010 - Aktenzeichen 9 AZR 246/09 (Vorinstanz: LAG München vom 29.01.2009 - Aktenzeichen 4 Sa 778/08; ) (Vorinstanz: ArbG München vom 12.06.2008 - Aktenzeichen 6 Ca 2397/08; ) Amtliche Normenkette: ArbZG § 3; ArbZG § 6;
BAG , Urteil vom 23.02.2010 - Aktenzeichen 1 AZR 981/08 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 20.06.2008 - Aktenzeichen 22 Sa 364/08; ) (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 13.11.2007 - Aktenzeichen 84 Ca 14239/07; ) Amtliche Normenkette: BetrVG § 112
BAG , Urteil vom 19.01.2010 - Aktenzeichen 3 AZR 42/08 (Vorinstanz: LAG Köln vom 15.08.2007 - Aktenzeichen 7 (10) Sa 1412/06; ) (Vorinstanz: ArbG Köln vom 26.10.2006 - Aktenzeichen 8 Ca 10286/05; ) Amtliche Leitsätze: 1. Eine Versorgungszusage ist
Das SG entschied in seinem Urteil vom 21.5.2010 – S 6 R 113/09 – wie folgt: Ein Essenszuschuss, den der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zahlt, stellt Arbeitsentgelt dar, auf das Beiträge zur Sozialversicherung zu erheben sind. Das Beitragsrecht
Das BAG teilte seine Sitzungstermine für das 3. Quartal 2010 und die dazugehörige Übersicht über die anhängigen Verfahren mit. Diese finden Sie unter www.betriebs-berater.de: // BB-ONLINE BBL2010-1531-3
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...