BAG, Urteil vom 26.8.2009 - 4 AZR 280/08sachverhaltDie Parteien streiten über die auf das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis anzuwendenden tarifvertraglichen Regelungen und daraus resultierende Zahlungsansprüche des Klägers. Der Kläger war
Dr. Gerrit ForstSeit März diesen Jahres stieß ein isländischer Vulkan in großer Menge Staub- und Aschewolken aus. Dadurch kam der Flugverkehr von und nach Deutschland und weite Teile Nord- und Mitteleuropas ab Mitte April für mehrere Tage vollständig
BAG , Beschluss vom 09.12.2009 - Aktenzeichen 7 ABR 38/08 (Vorinstanz: LAG München vom 27.11.2007 - Aktenzeichen 8 TaBV 50/07; ) (Vorinstanz: ArbG München vom 17.11.2006 - Aktenzeichen 14 BV 164/06; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. Nach
BAG , Urteil vom 17.11.2009 - Aktenzeichen 9 AZR 765/08 (Vorinstanz: LAG München vom 02.07.2008 - Aktenzeichen 3 Sa 186/08; ) (Vorinstanz: ArbG Augsburg vom 08.11.2007 - Aktenzeichen 3 Ca 209/07; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. Eine
LAG Berlin-Brandenburg , Urteil vom 17.12.2009 - Aktenzeichen 25 Sa 1571/09 (Vorinstanz: ArbG Senftenberg - 4 Ca 330/08 - 23.04.2009 ) Amtliche Leitsätze: 1. In einem Herausgabeantrag müssen die Gegenstände, die herausverlangt werden, so genau wie
BAG , Urteil vom 11.12.2008 - Aktenzeichen 2 AZR 395/07 (Vorinstanz: LAG Rheinland-Pfalz vom 02.11.2006 - Aktenzeichen 6 Sa 290/06; ) (Vorinstanz: ArbG Mainz vom 02.12.2005 - Aktenzeichen 6 Ca 613/05; ) Amtliche Leitsätze: Im Falle des
ArbG Berlin , Urteil vom 03.09.2008 - Aktenzeichen 55 Ca 6593/08 Amtliche Leitsätze: 1. Die Geltendmachung des Sonderkündigungsschutzes als anerkannter Schwerbehinderter kann im Kündigungsschutzprozess eine unzulässige Rechtsausübung darstellen.
Seit Mitte April wirbelte der isländische Vulkan Eyjafjallajökull („Inselberggletscher") die europäische Luftfahrtbranche kräftig durcheinander: Über Tage war der Luftraum in ganz Nord- und Mitteleuropa gesperrt, weil die von dem Vulkan ausgestoßenen
Das ArbG entschied in seinem Urteil vom 6.4.2010 – 1 BVGa 21/10 – wie folgt: Zur – unaufgeforderten – Versendung der in § 24 Abs. 1 WO bezeichneten Unterlagen an bestimmte Arbeitnehmergruppen, die ihre Arbeitsleistungen regelmäßig außerhalb des
Das OVG entschied in seinem Urteil vom29.3.2010 – 1 A 812/08 – wie folgt: Einen Anspruch der Beschäftigten auf einen Raucherraumund eine Zigarettenpause besteht nicht.Damit wurde derPersonalverwaltung der Stadt Köln beim Thema Nichtraucherschutz der
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 15.12.2009 – 9 AZR 46/09 – wie folgt: Verweisen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag auf die Regelungen des AltTZG, so wollen sie regelmäßig die gesetzlichen
Das BAG entschied in seinemUrteil vom8.12.2009 – 1 ABR 41/09 – wie folgt: Der Betriebsrat eines stillgelegten Betriebs ist nicht im Rahmen seines Restmandats nach § 99 Abs. 1 S. 1, § 95 Abs. 3 S. 1 BetrVGzu beteiligen,wenn der Arbeitgeber einem
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 26.11.2009 – 2 AZR 185/08 –wie folgt: Der besondere Kündigungsschutz für gerichtlich bestellte Mitglieder des Wahlvorstands zur Durchführung einer Betriebsratswahl beginnt im Fall ihrer Bestellung durch die
Das BAG entschied in seinemUrteil vom5.11.2009 – 2 AZR 487/08 – wie folgt: Unterbleibt die in § 18 S. 1 WO vorgesehene förmliche Bekanntgabe des Wahlergebnisses, so endet die Amtszeit des geschäftsführenden Betriebsrats spätestens mit der
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 9.12.2009 – 7 ABR 90/07 – wie folgt: Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB tritt der Betriebserwerber materiellrechtlich in die betriebsverfassungsrechtliche Rechtsposition des bisherigen Betriebsinhabers
Der BGH entschied in seinem Urteil vom 11.3.2010 – III ZR 240/09 – wie folgt: Die Höhe der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Leiharbeitgebers festgesetzten Vergütung, die der einen Leiharbeitnehmer übernehmende Entleiher dem
Bei den Berliner Arbeitsgerichten für Arbeitssachen sind ab 1.4.2010 Elektronische Behördenpostfächer eingerichtet. Damit können Dokumente, die für die Gerichte bestimmt sind, in elektronischer Form – mit qualifizierter Signatur – rechtswirksam
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...