BAG: Erläuterungspflicht und Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds
BAG , Beschluss vom 20.04.2010 - Aktenzeichen 1 ABR 85/08 (Vorinstanz: LAG Köln vom 11.06.2008 - Aktenzeichen 3 TaBV 16/08; ) (Vorinstanz: ArbG Siegburg vom 06.02.2008 - Aktenzeichen 3 BV 3/08; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Ein Arbeitnehmer ist nach § 82 Abs. 2 Satz 2 BetrVG berechtigt, zu einem vom Arbeitgeber initiierten Gespräch über den Inhalt der Tätigkeitsbeschreibung ein Betriebsratsmitglied hinzuzuziehen, wenn diese Grundlage der Entgeltfindung ist. In diesem Fall betrifft der Gesprächsgegenstand die Berechnung des Arbeitsentgelts iSd. § 82 Abs. 2 Satz 1 1. Alt. BetrVG. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: BetrVG § 82 Abs. 2 S. 1, 2;
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