Das BAG entschied in seinem Urteil vom 20.1.2010 – 7 AZR 542/08 – wie folgt: Der Sachgrund der Vertretung setzt voraus, dass die Einstellung des Vertreters auf der Abwesenheit der zu vertretenden Stammkraft beruht. Werden dem befristet beschäftigten
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 17.3.2010 – 5 AZR 168/09 – wie folgt: Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist im Bereich der Arbeitsvergütung trotz des Vorrangs der Vertragsfreiheit anwendbar, wenn Arbeitsentgelte durch eine betriebliche
BAG , Beschluss vom 09.12.2009 - Aktenzeichen 7 ABR 38/08 (Vorinstanz: LAG München vom 27.11.2007 - Aktenzeichen 8 TaBV 50/07; ) (Vorinstanz: ArbG München vom 17.11.2006 - Aktenzeichen 14 BV 164/06; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. Nach
BAG , Urteil vom 19.01.2010 - Aktenzeichen 3 AZR 660/09 (Vorinstanz: LAG Köln vom 24.07.2009 - Aktenzeichen 4 Sa 1093/08; ) (Vorinstanz: ArbG Köln vom 13.06.2008 - Aktenzeichen 5 Ca 617/07; ) Amtliche Normenkette: Einigungsvertrag Anlage I Kap.
BAG , Urteil vom 20.01.2010 - Aktenzeichen 7 AZR 542/08 (Vorinstanz: LAG Köln vom 26.02.2008 - Aktenzeichen 9 Sa 1196/07; ) (Vorinstanz: ArbG Bonn vom 13.09.2007 - Aktenzeichen 3 Ca 1215/07; ) Amtliche Normenkette: TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3;
Das LAG entschied in seinem Urteil vom31.3.2010 – 12 Sa 1512/09 – wie folgt: Nach dem Urteil des EuGH vom10.9.2009 – C-277/08; Rs. Vicente Pereda – (RIW 2010, 162) ist § 7 Abs. 3 BurlG im Licht der Richtlinie 2003/88/EG unionsrechtskonform dahin
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 8.12.2009 – 2 Sa 223/09 – wie folgt: Eine Altenpflegerin kann einen abgeschlossenen Aufhebungsvertrag dann nicht wegen vorausgegangener Androhung einer außerordentlichen Kündigung anfechten, wenn der Arbeitgeber
BAG, Urteil vom 17.3.2010 - 5 AZR 168/09SachverhaltDie Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Gehaltserhöhung unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung. Die 1950 geborene Klägerin, Mitglied der Gewerkschaft ver.di, war vom 1.
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 19.1.2010 – 1 ABR 55/08 – wie folgt: Das Beteiligungsrecht aus § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist bei Beschlussunfähigkeit des Betriebsrats oder seiner fehlenden Erreichbarkeit nicht eingeschränkt oder
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 18.5.2010 – 3 AZR 80/08 – wie folgt: Verrechnungsklauseln in einer die betriebliche Altersversorgung regelnden Betriebsvereinbarung müssen dem betriebsverfassungsrechtlichen Gebot der angemessenen Behandlung
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.1.2010 – 3 AZR 191/08 – wie folgt: Die Übergangsvorschrift des Art. 229 § 6 EGBGB dient der Klarstellung, welche Fristen auf bei Inkrafttreten der Neuregelung bereits entstandene, jedoch noch nicht verjährte
Der 17. Zivilsenat - Bankensenat - des OLG Karlsruhe hat mit Urteilen vom 7.5.Mai 2010 in acht Fällen - 17 U 67/09, 17 U 88/09, 17 U 92/09, 17 U 107/09, 17 U 113/09, 17 U 118/09, 17 U 12/10, 17 U 13/10 - entschieden, dass eine beratende Bank, die
Das BAG entschied in seinem Anfragebeschluss vom 27.1.2010 – 4 AZR 549/08 (A) – wie folgt: Der Vierte Senat möchte die Auffassung vertreten, dass die Rechtsnormen eines Tarifvertrages nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG, die den Inhalt, den Abschluss und
Das BAG entschied in seinem Urteil vom28.1.2010 – 2AZR764/08–wie folgt: Eine mittelbare Benachteiligung i. S. d. § 3 Abs. 2 AGG liegt nicht vor,wenn die unterschiedliche Behandlung durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt ist und die
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 5.5.2010 – 7 AZR 728/08 – wie folgt: Mitglieder eines Betriebsrats im Restmandat können vom Arbeitgeber keine Vergütung für die mit ihrer Betriebsratstätigkeit verbundenen Freizeitopfer verlangen. Nach § 37 Abs.
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 8.12.2009 - 2 Sa 223/09SachverhaltDie Parteien streiten um die Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages, Lohnansprüche aufgrund Annahmeverzuges und Schadensersatzansprüche.Die am ... 1948 geborene Klägerin arbeitete
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...