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Arbeitsrecht
27.07.2010
Arbeitsrecht
BAG: Auslegung vom Arbeitgeber gestellter Vertragsbedingungen

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 18.5.2010 – 3 AZR 373/08 – wie folgt: Bei der Auslegung vom Arbeitgeber einseitig gestellter Arbeitsbedingungen ist wie folgt zu unterscheiden: Handelt es sich nicht um für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, sind – trotz Anwendbarkeit einzelner Bestimmungen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen – auch die Umstände beim Vertragsschluss bei der Auslegung zu berücksichtigen. Handelt es sich dagegen um Allgemeine Geschäftsbedingungen, sind diese Umstände nicht bei der Auslegung zu berücksichtigen, sondern lediglich bei der Prüfung einer unangemessenen Benachteiligung heranzuziehen; demgegenüber sind die äußerenUmstände, die zum Vertragsschluss geführt haben, zu berücksichtigen, soweit sie auf einen verallgemeinerbaren Willen des Arbeitgebers schließen lassen. Soweit in arbeitsrechtlichen Regeln der Begriff „netto“ gebraucht wird, ist damit regelmäßig lediglich auf die Abzüge von Entgeltzahlungen Bezug genommen. Nach den Umständen des Einzelfalles kann aber auch eine andere Auslegung geboten sein.

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