BAG: Auflösung der Versorgungsämter
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 14.7.2010 – 10 AZR 21/09 – wie folgt: Durch Gesetz vom 21.11.2007 gliederte das Land Nordrhein- Westfalen die Versorgungsverwaltung in die allgemeine Verwaltung ein und löste die Versorgungsämter zum 1.1.2008 auf. Die Aufgaben der Versorgungsämter (z. B. nach dem Schwerbehindertenrecht oder dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) wurden auf Kreise und kreisfreie Städte, Landschaftsverbände und Bezirksregierungen übertragen. Die bei den Versorgungsämtern beschäftigten Arbeitnehmer wurden im Wege eines sog. Zuordnungsplans unter Berücksichtigung sozialer Kriterien und dienstlicher Belange auf die neuen Aufgabenträger verteilt. Soweit es sich dabei nicht um Landesbehörden handelt, wurden die Arbeitnehmer den Kommunen und Landschaftsverbänden im Wege der sog. Personalgestellung zur Verfügung gestellt. Dabei blieben die Arbeitsverhältnisse mit dem beklagten Land bestehen.
(PM BAG vom 14.7.2010)