BAG: Gesamtbetriebsrat - Vergütungsverordnung für AT-Angestellte
BAG , Beschluss vom 23.03.2010 - Aktenzeichen 1 ABR 82/08 (Vorinstanz: LAG Frankfurt/Main vom 19.06.2008 - Aktenzeichen 5 TaBV 225/07; ) (Vorinstanz: ArbG Frankfurt/Main vom 08.05.2007 - Aktenzeichen 5 BV 793/06; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Regelung der Vergütungsgrundsätze der AT-Angestellten steht den örtlichen Betriebsräten zu. Der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz begrenzt die Regelungsmacht der Betriebsparteien, begründet aber keinen Zwang zu einer unternehmenseinheitlichen Ausgestaltung von Entlohnungsgrundsätzen für AT-Angestellte durch eine Gesamtbetriebsvereinbarung. | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: BetrVG § 50 Abs. 1; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; ArbGG § 83 Abs. 3;
| ||||||||||||||||||||||||||||||||