LAG Berlin: Außerordentliche Kündigung wegen des Verdachts des Diebstahls oder der Hehlerei
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 23.4.2010 – 13 Sa 2538/09 – wie folgt: Bei einer versuchten Hehlerei von entwendeten Kupferkabeln kann es dahinstehen, auf welche Art und Weise, etwa durch Diebstahl oder Unterschlagung, die Kupferkabel aus dem Gewahrsam der Beklagten gelangt sind. Die konkrete Vortat muss nicht im Einzelnen feststehen. Es genügt die Feststellung, dass es sich nur um Diebesgut gehandelt haben kann.