: BMJ legt Referentenentwurf für ein Mediationsgesetz vor
Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat am 5.8.2010 den Referentenentwurf eines Mediationsgesetzes an die Länder und Verbände verschickt. Der Referentenentwurf sieht auch eine Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) vor. Durch § 54a ArbGG werden die außergerichtliche Konfliktbeilegung und – soweit vom Landesrecht vorgesehen – die richterliche Mediation auch im Arbeitsprozessrecht auf eine ausdrückliche rechtliche Grundlage gestellt. § 54a Abs. 1 S. 3 ArbGG stellt klar, dass während des Ruhens des Verfahrens auf Antrag einer Partei Termin zur streitigen Verhandlung zu bestimmen ist. § 54a Abs. 1 S. 4 ArbGG dient der Wahrung des im arbeitsgerichtlichen Verfahren geltenden Beschleunigungsgrundsatzes. Er stellt sicher, dass Verfahren, die wegen einer vom Gericht vorgeschlagenen außergerichtlichen Konfliktbeilegung oder einer richterlichenMediation ausgesetztworden sind, in der Hauptsache zeitnah weiter betrieben werden.