BAG: Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf den BAT
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 16.6.2010 – 4 AZR 924/08 – wie folgt: Für die Arbeitsverhältnisse der tarifgebundenen Angestellten der TdL-Mitglieder galt bis zum 31.10.2006 der BAT ohne Einschränkung. Entsprechendes gilt für eine arbeitsvertragliche Verweisungsklausel auf den „BAT“, wenn deren – ggf. ergänzende – Auslegung ergibt, dass die Parteien die Tarifbedingungen der Angestellten der Länder in Bezug nehmen wollten. Der TV Einmalzahlungen-L ist für den Zeitraum bis zum 31.10.2006 eine den BAT ergänzende tarifliche Vergütungsregelung. Die arbeitsvertragliche Verweisung auf den „BAT und die ihn ergänzenden und ändernden Tarifverträge“ erfasst in der Regel nicht den – in dieser Hinsicht als den BAT ersetzend anzusehenden – TV-L. Insoweit kommt aber die Annahme einer vertraglichen Lücke und die Lückenfüllung durch eine entsprechende ergänzende Vertragsauslegung in Betracht. Die nach § 70 BAT tariflich wirksame Geltendmachung eines Anspruchs setzt den Bestand des Anspruchs voraus.