EuGH: Tarifvertraglich vereinbarte Rentenaltersgrenze
Der EuGH entschied in seinem Urteil vom 12.10.2010–C-45/09–wie folgt: Die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des Rentenalters des Beschäftigten ist nicht notwendig diskriminierend. Der EuGH hat damit festgestellt, dass die Richtlinie 2000/78/EG einer solchen Klauselwie sie in Deutschland der Rahmentarifvertrag fürdie gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vorsieht, nicht entgegensteht. Dies beruht u. a. auf der Rechtfertigung, dass eine solche Klausel die Altersrente als finanziellen Ausgleich berücksichtigt und lange Zeit Teil des Arbeitsrechts zahlreicher Mitgliedstaaten ist. Ferner stellt eine solche Klausel eine Art und Weise der Beendigung des Arbeitsverhältnissesdar.