Das BAG entschied in seinem Urteil vom 24.8.2011 – 7 AZR 368/10 – wie folgt: 1. Ein die Befristung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigender sachlicher Grund liegt nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 TzBfG vor, wenn die Befristung im Anschluss an eine
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 17.1.2012 – 3 AZR 805/09 – wie folgt: Der Dritte Senat hat entschieden, dass wegen der bereits 1974 erfolgten Zuordnung der Versorgung der Eisenbahner zur Sozialpflichtversicherung kein Anspruch gegen die
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 7.7.2011 – 2 AZR 12/10 – wie folgt: Für den Lauf der Wartezeit (§ 1 Abs. 1 KSchG) ist es regelmäßig unschädlich, wenn innerhalb des Sechsmonatszeitraums zwei oder mehr Arbeitsverhältnisse liegen, die ohne
Die Tagung der Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Reiserer Biesinger findet am 9.2.2012 wieder in den Räumen des Europäischen Hofes statt. Themen werden u. a. die aktuelle Rechtsprechung zum Urlaubsrecht, Datenschutz im Arbeitsrecht, Aktuelle
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 25.11.2011 – 33 Ca 7824/11 – wie folgt: Bei der Auflösung oder Schließung einer Betriebskrankenkasse endet das Arbeitsverhältnis eines bei einer Betriebskrankenkasse beschäftigten ordentlich unkündbaren
BAG, Urteil vom 7.4.2011 - 8 AZR 730/09sachverhaltDie Parteien streiten über die Frage, ob infolge eines Betriebsteilübergangs zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht sowie darüber, ob dieses durch vorsorglich ausgesprochene Kündigungen des
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.09.2011 - 6 Sa 1629/11 Leitsatz1. Bei Streit über den Umfang des Urlaubsanspruchs ist der Arbeitnehmer nicht gehalten, auf Leistung während eines bestimmten Zeitraums zu klagen, sondern kann sich auf einen
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.10.2011 - 19 Sa 1075/11 LeitsatzEin angestellter Polizist im Wachschutz, der hoheitlich tätig ist, verletzt seine vertragliche (Neben-)pflicht zur Rücksichtnahme gem. § 241 Abs. 2 BGB schwerwiegend, wenn er
BAG , Urteil vom 06.07.2011 - Aktenzeichen 4 AZR 424/09 (Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg vom 28.11.2008 - Aktenzeichen 7 Sa 54/08; ) (Vorinstanz: ArbG Stuttgart vom 01.04.2008 - Aktenzeichen 7 Ca 8901/07; ) Amtliche Leitsätze: Tritt ein
BAG, Beschluss vom 27.7.2011, 7 ABR 61/10Leitsätze1. Auf Antrag des Arbeitgebers ist eine Betriebsratswahl abzubrechen, wenn sie voraussichtlich nichtig ist. Die bloße Anfechtbarkeit genügt nicht.2. Einem nicht existenten Wahlvorstand kann untersagt
BAG, Urteil vom 16.11.2011, 10 AZR 60/11sachverhalt Die Parteien streiten über die Zahlung von Treuegeld. Der Kläger ist seit 1973 für die Beklagte bzw. ihre Rechtsvorgängerinnen im Betrieb H tätig. Die Beklagte zahlte bis zum Jahr 2003 Treuegelder
BAG, Urteil vom 7.7.2011, 2 AZR 12/10LeitsätzeDie Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG kann auch durch Zeiten einer Beschäftigung in demselben Betrieb oder Unternehmen erfüllt werden, während derer auf das Arbeitsverhältnis nicht deutsches, sondern
Am 20.1.2012 findet die Jahrestagung imArbeitsrecht von Gleiss Lutz im Sheraton Frankfurt Airport Hotel statt. Die Tagung wird über Entwicklungen in der Gesetzgebung und zur aktuellen Rechtsprechung informieren. Gallner, Richterin am BAG (7. Senat),
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.7.2011 – 3 AZR 398/09 – wie folgt: Die Tarifvertragsparteien sind jedenfalls mittelbar an den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden. Eine tarifliche Regelung wie § 13 Abs. 7 S. 1 VTV 1998, die
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 7.7.2011 – 2 AZR 377/10 – wie folgt: Der Sonderkündigungsschutz für Wahlbewerber nach § 15 Abs. 3 S. 1 KSchG beginnt, sobald ein Wahlvorstand für die Wahl bestellt ist und für den Kandidaten ein Wahlvorschlag
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 16.8.2011 – 1 ABR 22/10 – wie folgt: Die Zuständigkeitsverteilung zwischen Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat nach § 50 Abs. 1 S. 1 BetrVG betrifft nur die im BetrVG geregelten Mitwirkungsund Mitbestimmungsrechte,
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...