BAG: Sparkassensonderzahlung - Pfändbarkeit - Weihnachtsvergütung iSv. § 850a Nr. 4 ZPO
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 14.3.2012 - 10 AZR 778/10 - wie folgt: „Weihnachtsvergütung“ iSv. § 850a Nr. 4 ZPO kann nicht nur die klassische „Weihnachtsgratifikation“, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer als Beitrag zu den erhöhten Aufwendungen zahlt, sondern auch eine Sondervergütung für erbrachte Arbeit sein, sofern sie aus Anlass des Weihnachtsfests gezahlt wird. Der garantierte Anteil der Sparkassensonderzahlung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 TVöD BT-S ist keine „Weihnachtsvergütung“ iSv. § 850a Nr. 4 ZPO.